Hygiene und Tierschutz im Fisch SPA

 

Ich sorge durch häufigen Wasserwechsel, eine Behandlung des Wassers durch UVC-Klärung, biologische Wasseraufbereitung und Desinfektionsmaßnahmen für eine maximale Reduzierung unerwünschter Keime.

Dabei verwende ich Filter und UVC-Klärer der neusten Generation von EHEIM.

 

 

Dennoch ist eine 100%ige Keimfreiheit wie in jedem Schwimmbad auch bei mir nicht möglich. Und das wäre auch nicht gut für die Fische.

 

Damit besteht trotz größter Sorgfalt ein minimales Restrisiko für die Übertragung von vom Tier auf den Menschen übertragbarer Erkrankungen.

 

 Folgende Voraussetzungen müssen für eine Behandlung im Fisch SPA erfüllt sein:

  • In den letzten 24 Stunden vor der Behandlung mit den Fischen dürfen an den Füßen und Unterschenkeln keine Behandlungen mit Medikamenten oder Kosmetika (z.B. Hautpflegecremes, Kortison, Selbstbräuner, chemische Haarentferner) durchgeführt worden sein
  • Es darf in den letzten 24 Stunden kein Nagellackentferner benutzt oder frischer Nagellack aufgetragen worden sein. Alter (!) Nagellack ist kein Problem.
  • An den Füßen dürfen keine Verletzungen oder Erkrankungen wie z.B. offene Wunden, Schuppenflechte oder Neurodermitis vorliegen.
  • Sie dürfen nicht an leicht übertragbaren Krankheiten wie z:B. Fuß- oder Nagelpilz,  Warzen, Hepatitis B und C oder HIV leiden.

 

Das Erfüllen dieser Voraussetzungen lasse ich mir von Ihnen vor der Behandlung schriftlich bestätigen. Ohne diese Unterschrift ist eine Behandlung im Fisch SPA leider nicht möglich.

 

Gerne können Sie sich vor Ihrem ersten Besuch das entsprechende Formular bereits Zuhause ausdrucken und dann ausgefüllt zum Termin mitbringen. 

Download
Merkblatt zur Knabberfisch Behandlung
Dieses Merkblatt dient zur Dokumentation Ihres Besuchs für das Veterinäramt.
Merkblatt.pdf
Adobe Acrobat Dokument 114.1 KB

Tierschutz:

Vor der Eröffnung des Fisch SPAs habe ich erfolgreich die erforderliche Sachkundeprüfung zum Betreiben eines Fisch SPAs mit Kangalfischen abgelegt.

 

Das Veterinäramt Stade hat das Fisch SPA begutachtet und genehmigt. Gerne können Sie diese Erlaubnis nach § 11  Abs. 1 Satz 1 Nr. 8a Tierschutzgesetz einsehen.

 

Um die vom Tierschutz vorgeschriebenen Ruhezeiten für meine Fische einzuhalten, arbeite ich im Fisch SPA ausschließlich mit Terminvereinbarung. Ein spontaner Besuch ist leider nicht möglich.